Geltungsbereich für Unterstützungsmassnahmen bei abgesagten Veranstaltungen für Selbständige und Freischaffende ausgeweitet!
Liebe Kollegin,
Lieber Kollege
Ab sofort können sich auch Selbständigerwerbende und Freischaffende bei den Ausgleichskassen anmelden, die infolge der Absage einer Veranstaltung einen Auftrag nicht erbringen konnten. Der Geltungsbereich, der vorher nur auf Kulturschaffende beschränkt war, wurde im “Kreisschreiben über die Entschädigung bei Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus” auch auf Dienstleister für Veranstaltungen ausgeweitet:
Ziffer 1039 “Zudem können auch Selbstständig erwerbende Anspruch erhalten, welche durch die Absage der Veranstaltungen Dienstleistungen und Aufträge für und an der Veranstaltung nicht haben erbringen können. Dazu gehören beispielsweise Lieferanten, Messebauer, Licht- und Tontechniker, Zeltbauer usw.”
Fotograf*innen, Grafiker *innen und Journalist*innen sowie andere Berufe, gehören nach Rücksprache von syndicom mit dem BSV auch dazu.
Wir sind uns bewusst, dass dies nur der erste Schritt ist. Die Frage nach der Höhe der Entschädigung und der Entschädigungsdauer sind noch nicht gelöst. Ebenso bleibt die Frage offen, was passiert, wenn Aufträge nicht nur abgesagt werden, sondern schlichtweg nicht mehr reinkommen. Das Wichtigste für den Moment ist aber, dass der Geltungsbereich erweitert wurde.
Wir empfehlen ab sofort allen, die Aufträge aufgrund einer Veranstaltungsabsage nicht erbringen konnten, sich bei den kantonalen Ausgleichskassen anzumelden. Ihr müsst bei der Eingabe dokumentieren, welche Aufträge abgesagt wurden, wie lange ihr daran gearbeitet und wie viel ihr verdient hättet.
Wir bleiben dran und werden dich über den weiteren Verlauf informieren.
Kollegiale Grüsse
Michael Moser, Zentralsekretär Sektor Medien
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